1. Teilnahmeberechtigung
Schülerinnen und Schüler von der 5. bis zur 13. Klasse dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Eine Altersbeschränkung ist nicht vorhanden. Die Teilnahme ist sowohl einzeln als auch in der Gruppe möglich, wobei eine Gruppe aus maximal drei Personen bestehen darf. Jede Gruppe benennt einen Hauptverantwortlichen. Sollte eine Gruppe zu den Siegern des Wettbewerbs gehören, so erhält die Gruppe einen Preis. Die Schüler der Gruppe müssen aus derselben Schule sein. Jeder Teilnehmer, jede teilnehmende Gruppe darf ausschließlich mit einem Beitrag teilnehmen. Jeder teilnehmende Schüler, jede teilnehmende Gruppe benötigt einen betreuenden Lehrer oder einen betreuenden Elternteil. Der zuständige Wettbewerbsleiter kann einen angemeldeten Beitrag zurückweisen, wenn die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.
2. Sprachfassung, Urheberrecht
Der Wettbewerbsbeitrag muss in deutscher Sprache eingereicht werden. Fremdsprachige Fassungen werden im Rahmen des Wettbewerbs nicht berücksichtigt. Der Teilnehmer versichert, alleiniger Urheber des eingereichten Beitrages zu sein. Ist der eingereichte Beitrag von mehreren Urhebern gemeinschaftlich verfasst worden, so ist dies in der üblichen Weise kenntlich zu machen. Von Miturhebern gemeinschaftlich verfasste Beiträge können nur dann am Wettbewerb teilnehmen, wenn alle beteiligten Miturheber als bewerbende Teilnehmer auftreten.
3. Bild- und Tonrechte
Der Teilnehmer (Urheber) berechtigt den Veranstalter, den Teilnehmer (Urheber) in Person und/oder das Werk fotografisch abzubilden. Der Veranstalter wird alleiniger Rechteinhaber an diesen Fotografien. Eine doppelte Urheberschaft des Teilnehmers wird für die Fotografien des Veranstalters ausgeschlossen. Als Rechteinhaber ist der Veranstalter befugt, über seine eigenen Fotografien frei zu verfügen. Dazu zählt insbesondere auch die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung der Fotografien. Für Film- und Tonaufnahmen gelten die gleichen Bestimmungen.
4. Nutzungsrechte
Der Teilnehmer behält die Rechte an seinem Werk. Das Werk verbleibt nicht beim Veranstalter und wird vom Bewerber am Finalrundentag wieder mitgenommen.
5. Website des Veranstalters
Der Veranstalter kommuniziert auf seiner Website www.wie-genial.de nähere Einzelheiten zum Detailablauf des Wettbewerbs, insbesondere die Anmeldung und die maßgeblichen Fristen zur Einreichung von Beiträgen. Die Online-Anmeldung zum Wettbewerb beinhaltet die Akzeptanz der Teilnahmebedingungen.
6. Anfahrt, Unterkunft
Die Anfahrt der Finalrundenteilnehmer zum Wettbewerbsort und die Teilnahme am Wettbewerb erfolgen auf eigene Gefahr. Die Anfahrtskosten zum Teilnahmeort werden von jedem Teilnehmer selbst getragen. Am Ende der Veranstaltung wird ein kostenloses offenes Buffet angeboten. Für Teilnehmer außerhalb Baden-Württembergs kann eine Unterkunft bereitgestellt werden. Eine Woche vor Beginn der Finalrunde ist dem Veranstalter mitzuteilen, ob eine Übernachtung vom 19. auf den 20. Mai 2017 erwünscht ist.