Der Teilnehmer muss entweder einen Prototyp oder ein Modell des Gegenstands einreichen. Das Modell sollte möglichst realitätsnah sein und darf eine Breite und Länge von 100 cm x 100 cm nicht überschreiten. Der Prototyp sollte möglichst dem Original entsprechen und muss in einem Gebäude ausstellbar sein.
Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind insbesondere Beiträge, die Teilnehmer oder Dritte gefährden. Dazu zählen grundsätzlich Experimente mit Sprengstoff, Betäubungsmitteln oder radioaktiven Stoffen. Zudem werden keine Beiträge zugelassen, die Gewalt verherrlichen, Waffen entwickeln oder verbessern, Militärtechnik einsetzen oder erforschen.
Was ist das Besondere am Gegenstand? Was macht den Gegenstand einzigartig? Was ist der zusätzliche Nutzen im Vergleich zum bestehenden ähnlichen Gegenstand?
Hat der Gegenstand eine ästhetische Formgebung? Ist das Design geeignet für diesen Gegenstand? Entsprechen die ausgewählten Farben und das Material den Ansprüchen dieses Gegenstandes?
Für die Finalrundenteilnehmer: Wie ist das Produkt verpackt? Ist der Stand des Teilnehmers attraktiv gestaltet? Sind die Beschreibungen z.B. auf Plakaten aussagekräftig? Wie wird das Produkt präsentiert?
Dipl. Ing.-Designer,
Dipl. Ing. FH
Hochschule für Gestaltung
Schwäbisch Gmünd
Studiengang Produktgestaltung